THP-Tierheilpraktiker
Viele Berufe haben ihr eigenes Standesemblem.
Ein solches Erkennungszeichen ist unser THP-Zeichen, das an geprüfte Tierheilpraktiker vergeben wird.

Seit 1984 ist das Zeichen unseres Verbands als eingetragenes Zeichen gesetzlich geschützt.
Die Abkürzung THP in Verbindung mit dem Äskulapstab und der Schlange als Zeichen der Medizin
wird sich als Erkennungszeichen für Tierheilpraktiker durchsetzen.
Da aufgrund fehlender Vorschriften die Ausbildung zum Tierheilpraktiker und die Berufsausübung nicht gesetzlich
geregelt sind, gibt es bei der beruflichen Qualifikation der Tierheilpraktiker/innen erhebliche Unterschiede.
Diesem Missstand abzuhelfen und der Bevölkerung ein klares Unterscheidungsmerkmal zur Verfügung zu stellen,
hat der Verband im Jahr 1984 für seine Mitglieder die Möglichkeit geschaffen,
dies durch das Verbandszeichens nachzuweisen. Dieses Zeichen wird nur an Tierheilpraktiker verliehen,
die erfolgreich vor dem Verband eine Prüfung abgelegt haben und damit eine ausreichende Qualifikation
zur Ausübung des Berufs Tierheilpraktiker/in nachweisen können.
Mit dem Zeichen kann der Tierheilpraktiker seine Qualifikation auf dem Praxisschild und in seinen schriftlichen
Unterlagen dokumentieren.
Unterrichtsfächer, bzw. Kurse, die für die Ausübung des Tierheilpraktikerberufes erforderlich sind:
Allgemeinfächer
§ Allgemeine Zoologie, Botanik
§ Systematische, vergleichende und topographische Anatomie
§ Physiologie inkl. Ernährungsphysiologie
§ Pathologische Anatomie und Histologie
§ Tierhygiene, Aufzucht
§ Tierernährungs- und Futtermittellehre
§ Mikrobiologie, Parasitologie, Tierseuchenlehre
§ Innere Medizin, Labordiagnostik
§ Medizinische Terminologie
Spezielle Krankheitslehre
§ Krankheiten des Pferdes (Augen-, Huf- und Atemwegserkrankungen)
§ Krankheiten der kleinen Haustiere
§ Krankheiten des Hundes
§ Krankheiten der Katze
§ Krankheiten der Rinder
§ Krankheiten der Schweine
Pharmakologie, Arzneimittelkunde
§ Allgemeine Pharmakologie und Toxikologie
§ Homöopathie
§ Phytotherapie
Rechtskunde
§ Arzneimittelrecht, Tierseuchenrecht, Tierschutzrecht (mit besonderer Berücksichtigung auf die speziell
den Tierheilpraktikerberuf betreffenden Gesetze)
Kurse, die praktische Fertigkeiten vermitteln
§ Klinische Untersuchungstechniken wie Auskultation, Palpation, etc.
§ Injektionstechniken
§ Manuelle Therapien
( entnommen der Internetseiten des THP )